Sollsteuern

Sollsteuern
Sollertragsteuern; Steuern, die an das Halten von Vermögens- oder Kapitalbeständen unabhängig von tatsächlich erzielten Erträgen anknüpfen ( Sollertragsbesteuerung). Fehlen Erträge, führen S. zur Aufzehrung der Vermögens- und Kapitalsubstanz (bestehende Gefahr bez. Vermögen-, Grund- und Erbschaftsteuer); entsprechend werden S. in diesem Fall auch als Substanzsteuern bezeichnet (anders:  Substanzsteuern im Sinn der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre).

Lexikon der Economics. 2013.

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