- Sollsteuern
- Sollertragsteuern; Steuern, die an das Halten von Vermögens- oder Kapitalbeständen unabhängig von tatsächlich erzielten Erträgen anknüpfen (⇡ Sollertragsbesteuerung). Fehlen Erträge, führen S. zur Aufzehrung der Vermögens- und Kapitalsubstanz (bestehende Gefahr bez. Vermögen-, Grund- und Erbschaftsteuer); entsprechend werden S. in diesem Fall auch als Substanzsteuern bezeichnet (anders: ⇡ Substanzsteuern im Sinn der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre).
Lexikon der Economics. 2013.